Kontakt


EULENSCHULE

O
ffene Ganztags- Gemeinschaftsgrundschule

der Stadt Elsdorf in Berrendorf

Heinrich-Doll-Str. 2 - 4

50189 Elsdorf

Kontaktformular

Telefon Schule: 02274 / 905695

Telefon OGS: 0179 / 4170406

 

Pädagogische Leitidee der Eulenschule

Unsere Schule ist nicht nur ein Ort der Wissensvermittlung. Denn hier wird gelebt, gelernt, gespielt, erfunden, gelauscht, erzählt, auprobiert, experimentiert und mit Freunden und freude Leistung erbracht.  Um unsere pädagogische Leitidee und die damit verbundenen zu erreichenden Kompetenzen und Schwerpunkte darzustellen, haben wir uns das Haus als Symbol ausgesucht. 
Fachkompetenzen: Das Fundament der pädagogischen Kompetenzen sind die Lehrpläne die im Unterricht umgesetzt werden. 
Unser „Haus des Lernens“ setzt sich in seinen Bausteinen zusammen aus den vorgegebenen Kompetenzen der Richtlinien und den folgenden Schlüsselkompetenzen, die das Team der Eulenschule zusätzlich als wesentlich betrachtet.
Sozialkompetenz: z.B. Ehrlichkeit, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, Rücksicht, Respekt
Selbstkompetenzt: z.B. Gesprächsführung, Sozialformen planen,  Planen der eigenen Arbeit, Reflektieren der eigenen Arbeit
Methodenkompetenz: z.B. Kugellager oder Karussell, Expertenmethode, Lernplakatmethode, Texterarbeitung  
Die drei Kompetenzen haben wir als „Ich- Kompetenz“ zusammengefasst. Unser Ziel ist es die  Persönlichkeitsentwicklung der Kinder durch individuelle Förderung und Differenzierung zu unterstützen.
Wir die Lehrerinnen und Lehrer der Eulenschule wissen, dass wir eine Vorbildfunktion haben und halten uns ebenso an die beschriebenen Sozialkompetenzen.
Daraus ergibt sich die pädagogische Leitidee der Eulenschule:  
Kinder, die die Eulenschule verlassen, sollen handlungsfähig fürs Leben sein!

                           Für das Leben lernen!



                             

Rechtliche Grundlagen des MSW des Landes NRW

1.1 Selbstständigkeit, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (§3 des Schulgesetzes NRW)
(1) Die Schule gestaltet den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung. Sie verwaltet und organisiert ihre inneren Angelegenheiten selbstständig.
(2) Die Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreibt es regelmäßig fort. Auf der Grundlage des Schulprogramms überprüft die Schule in regelmäßigen Abständen den Erfolg ihrer Arbeit.
(3) Schulen und Schulaufsicht sind zur kontinuierlichen Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit verpflichtet. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung erstrecken sich auf die gesamte Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.
(4) Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich nach Maßgabe entsprechender Vorgaben der Schulaufsicht an Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung an Vergleichsuntersuchungen, die von der Schulaufsicht oder in deren Auftrag von Dritten durchgeführt werden.[1]


1.2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule §2 Abs. 4 und 5 Schulgesetztes NRW

(4) Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die Entfaltung der Person, die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl, die Natur und die Umwelt. Schülerinnen und Schüler werden befähigt, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen und ihr eigenes Leben zu gestalten. Schülerinnen und Schüler werden in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (Koedukation).

(5) Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen

1. selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln,

2. für sich und gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erbringen,

3. die eigene Meinung zu vertreten und die Meinung anderer zu achten,

4. in religiösen und weltanschaulichen Fragen persönliche Entscheidungen

    zu treffen und Verständnis und Toleranz gegenüber den Entscheidungen

    anderer zu entwickeln,

5. die grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung

    zu verstehen und für die Demokratie einzutreten,

6. die eigene Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucksfähigkeit sowie

    musisch-künstlerische Fähigkeiten zu entfalten,

7. Freude an der Bewegung und am gemeinsamen Sport zu entwickeln,

    sich gesund zu ernähren und gesund zu leben,

8. mit Medien verantwortungsbewusst und sicher umzugehen.

 

 

[1] Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: BASS 2007/2008. 22.Ausgabe Stichtag 1.7.2007. Ritterbach Verlag. Düsseldorf 2007.

 
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